Kinder- und Jugendpsychiater

Wer kommt?

Kinder ab ca. 3 Jahren. Wir können junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr behandeln, sofern diese Personen bereits VOR dem 18. Lebensjahr schon kinder- und jugendpsychiatrisch behandelt wurden.

 

Wie kommt es zur Terminvereinbarung?

Sorgeberechtigte und Jugendliche ab 14 Jahren können direkt einen Termin bei uns vereinbaren Kinder- und Hausärzte können eine Überweisung ausstellen, die Sorgeberechtigen kümmern sich dann um einen Termin bei uns, alle Sorgeberechtigten müssen dazu informiert sein und einverstanden sein. Bei Entlassungen aus einer Klinik zur Weiterbehandlung kann ebenfalls ein Termin vereinbart werden. Leider entstehen wegen der großen Nachfrage oft längere Wartezeiten. Akute Situationen sind dann kurzfristig und direkt zu klären. Sie ersetzen keine Therapie, sind lediglich Erstmaßnahmen.

 

Wir sind eine Terminpraxis. Wegen der besonderen Umstände ( zu Gesprächen kommen oft mehrere Menschen zusammen, dann entstehen neue Fragen und Themen; es gibt Krisensituationen, "alle unter einen Terminhut zu kriegen", ist eine organisatorische Herausforderung) gibt es leider immer wieder Verzögerungen. Wir sind auch auf die Zuverlässigkeit anderer angewiesen. In Kooperation mit Beratungsstellen und z.T. mit Jugendhilfeeinrichtungen finden auch "Abklärungstermine" statt. Sie diesen der Beratung dieser Stellen, ob bei dem PRoblem, zu dem sie beraten, auch aus medizinisch- kinderpsychiatrischer Sicht etwas zu tun ist und helfen damit den Betroffenen und ihren Familien, eine vernetzte und zielgerichtete Hilfe zu bekommen.

 

Besonders enge Zusammenarbeit gibt es mit: