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Die Sozialpsychiatrische Praxis

Was ist Sozialpsychiatrie?

Zur Behandlung von Kindern und  Jugendlichen mit seelischen Störungen und ihren Bezugspersonen wurde zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Vertretern der gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, um die ambulante Versorgung durch interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern und einfacher zu koordinieren.

Dies betrifft vor allem Behandlungsangebote in unserer Praxis, die nicht nur von FachärztInnen für Kinder -und Jugendpsychiatrie, sondern auch von weiteren  therapeutisch ausgebildeten und erfahrenen  Mitarbeitern angeboten werden.

Dazu bedarf es dann keiner zusätzlichen Prüfung oder Einzelfall- Genehmigung durch die Kassen.

Das Behandlungsangebot steht allen Versicherten offen.

Ob für den Einzelnen /  die Einzelne solche Behandlungsformen geeinget sind, muß von den Fachärzten der Praxis entschieden werden.  

 
 
Für wen sind wir da?
  • Wir behandeln Kinder und Jugendliche, von ca 3 Jahren bis zum abgeschlossenen 18. Lebensjahr und  zum Teil bis zum 21. Lebensjahr. .

 

Wie ist der Ablauf in der Praxis?
  • Alles beginnt mit einem Erstgespräch:
    • Sorgeberechtigte und / oder Jugendliche ab 14 Jahren vereinbaren dazu direkt einen Termin bei uns, eine Überweisung von Haus- oder Kinderärzten ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung
    • Alle Sorgeberechtigten müssen dazu informiert und damit einverstanden sein.
    • Eine Terminvereinbarung erfolgt über unser Sekretariat, eine online- Terminvereinbarung oder per email ist nicht möglich.
    • Die Weiterbehandlung nach Entlassungen aus einer entsprechenden Klinik erfolgt ebenfalls nach Terminvereinbarung.
    • Der Termin für ein Erstgespräch muß spätestens 2 Wochen vorher bestätigt werden.
  • Wir sind eine Terminpraxis, aber wegen der besonderen Umstände kann es auch immer mal wieder zu Verzögerungen im Ablauf kommen.
  • Es gibt eine eigene Form der  Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen für Familie und Erziehung in Stadt und Landkreis Heilbronn und mit der Beratungsstelle Autista sowie mit  Jugendhilfe-Einrichtungen. Familien mit Kindern und Jugendlichen, die dort schon begleitet werden, können wir nach Vor-Informationen medizinische  "Abklärungsgespräche" anbieten, um zu klären, ob bei dem Problem auch aus medizinisch- kinderpsychiatrischer Sicht etwas zu tun ist. Diese Termine helfen allen Beteiligten, eine vernetzte und zielgerichtet Hilfe zu bekommen. Über diese Abklärungsgespräche hinaus kommt es also auch zu einem Austausch mit den anderen beratenden Stellen. Ob eine solche Vorstellung gewünscht ist, wird von diesen angeregt und mit den Betroffenen geklärt.

 

Worum geht es im Erstgespräch?
  •  Ziel des ersten Gesprächstermines ist, sich gegenseitig kennenzulernen und Kontakt aufzubauen. Bei diesem ersten Kennenlernen werden Informationen über die Lebensgeschichte, das Lebensumfeld und über Stärken und Schwächen gesammelt. Es ist deshalb hilfreich, Vorbefunde und das Vorsorge-Untersuchungsheft mitzubringen.

 

Wie geht es nach dem ersten Gespräch weiter?
  • Am Ende eines Erstgesprächs steht die Empfehlung für weitere Schritte, z.B., ob es in der Praxis weitergehen soll ( z.B. zu testpsychologischen Untersuchungen, weiteren Gesprächen, Informationsaustausch mit anderen Beteiligten, zur Ergänzung oder Fortführung einer anderweitig durchgeführten Behandlung , oder ob als nächster Schritt andere Maßnahmen erfolgen sollen.
  • Wir sind eine sogenannte "SPV-Praxis", können also auch entsprechende Therapieangebote zusammen mit den nicht-ärztlichen Mitarbeitern machen; sei es in Form von Familienberatung oder Einzel- oder Gruppentherapien, um die seelische Entwicklung je nach Problemstellung in verschiedenen Bereichen zu fördern. Beispielsweise bei der Förderung der Aufmerksamkeit, sozialer Fertigkeiten, Fähigkeiten, sich selbst besser wahrnehmen, annehmen oder beruhigen zu können.
 
Was ist sonst noch wichtig?
  • Auch wenn es sozialpsychiatrsiche Behandlung gibt, bleiben Arzttermine zwingend notwendig.

  • Im selben Quartal, in dem über Arztermine hinaus Termine in unserer Praxis wahrgenommen werden, soll es keine Termine in den ambulanten Einrichtungen PIA und SPZ geben.

  • Die Kostenerstattung erfolgt über die Krankenkassen und unterliegt den entsprechenden Regeln. Für eine Behandlung braucht es deshalb einen Versicherungsnachweis.

 
 
Kontakt
 

Bismarckstr 6
74072 Heilbronn

Tel.: (07131) 888520

Fax: (07131) 8885225

 

 

Termine für Erst- und andere Arztgespräche können nur telefonisch vereinbart werden!

Anfragen per Mail oder Fax werden deshalb nicht bearbeitet.

Terminabsagen und -bestätigungen bitte nur telefonisch (gerne auch per Anrufbeantworter).

 
 
 
Öffnungszeiten
 

Mo. - Mi: 08.00 bis 12.00 Uhr

Do. - Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo. - Fr: 14.00 bis 17.00 Uhr
 

 

Telefonzeiten:

Mo, Di, Mi, Fr: 09.30 bis 11:00 Uhr

Mo, Di, Mi: 14:30 bis 16:00 Uhr